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Brandschutzbeauftragter
Durch die Gestellung von Brandschutzbeauftragten werden die brandschutztechnischen Belange qualifiziert umgesetzt und überwacht. Die Forderung nach entsprechenden Fachleuten entspringt nicht nur dem Eigeninteresse von Unternehmern, ihre Unternehmen in brandschutztechnischer Hinsicht für Personen und Werte sicher zu machen, sondern auch zunehmend den verbindlichen rechtlichen Grundlagen (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Berufsgenossenschaftliche Richtlinien, Industriebaurichtlinie, Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunnel, etc.). Der Brandschutzbeauftragte hat durch seine Aufgabe und Rechtsstellung ein umfangreiches Arbeitsgebiet, welches fundierte Brandschutzkenntnisse erfordert. In Aus- und Fortbildung müssen Unternehmen deshalb hohe Kosten investieren.

Für Fragen zu Inhalten bzw. Terminen für Weiterbildungsveranstaltungen wenden Sie sich bitte an Herrn Kuhn: kuhn@sw-sachverstaendige.de

Aufgabenübersicht eines Brandschutzbeauftragten
  • Brandschutzberatung der Geschäfts- und Unternehmensleitung
  • Ermittlung von Brand- / Explosionsrisiken
  • Organisation des betrieblichen Brandschutzes
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Überwachung der Instandhaltung der vorhandenen Brandschutzeinrichtungen
  • Zusammenarbeit mit Fachbehörden, Planern und der zuständigen Feuerwehr
  • Teilnahme an Brandverhütungsschauen der Brandschutzbehörde und Teilnahme an Gebäudebesichtigungen der Feuerwehr, Versicherungen, Berufsgenossenschaften usw.
  • Übungen mit der zuständigen Feuerwehr vorbereiten und absprechen
  • Ausbildung / Unterweisung von Betriebsangehörigen, wie z.B. Brandschutzhelfer, „unterwiesene Personen“ usw.
  • Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
  • Erstellung Übersicht über vorhandene Brandschutzausrüstungen, wie Feuerlöscher, fahrbare Löschgeräte, Löschanlagen usw. und Ermittlung/Berechnung notwendigen Ausrüstungsbedarf und Prüfung Stationierungsorte
  • Erstellung Übersicht über Stand prüfpflichtige Geräte/Anlagen, wie elektrische Anlagen, ortsveränderliche elektrische Geräte, Blitzschutz usw.
  • Überwachung / Einhaltung Prüftermine für prüfpflichtige Geräte/Anlagen des Brandschutzes
  • Durchführung von Brandschutzkontrollen im Unternehmen und Fertigung von Begehungsprotokollen mit Ergebnissen
  • Prüfung der notwendigen Brandschutz- und Rettungswegbeschilderung
  • Unterweisung des Personals mit praktischer Einweisung in die Handhabung Löschgeräte
  • Jährliche Überprüfung der betrieblichen Unterlagen, wie Brandschutzordnungen, Feuerwehrpläne, Krankenhaus-Einsatzplan, Alarmpläne auf Aktualität
SW Sachverständigenbüro Brandschutz GmbH & Co. KG
Wir helfen Ihnen bei der brandschutztechnischen Optimierung Ihrer Vorhaben damit können Sie intelligent an der richtigen Stelle zukunftssicher Kosten sparen und Sie werden Ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, ihren Mitarbeitern und der Umwelt durch ein Höchstmaß an brandschutztechnischer Sicherheit gerecht.
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